Wirtschaft

Ab heute können die Ukrainer die Steuerbehörden über die Unmöglichkeit der Zahlung von Steuern aufgrund des Krieges informieren

Die Bewerbung kann bis zum 30. September eingereicht werden. Es entsteht keine Steuerpflicht.

Ab heute können die Ukrainer die Steuerbehörden über die Unmöglichkeit informieren, wegen des Krieges Steuern zu zahlen

Ab heute das Verfahren zur Bestätigung die Möglichkeit oder Unmöglichkeit eines Steuerpflichtigen zur Erfüllung seiner Pflichten eintritt. Dies sieht die Verordnung Nr. 225 des Finanzministeriums vor, die am Tag ihrer offiziellen Veröffentlichung am 6. September in Kraft tritt.

Dementsprechend beginnt ab dem 6. September die Einreichung von Anträgen bei der staatlichen Steuerbehörde, um die Unmöglichkeit des Steuerzahlers zu bestätigen, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Der Zahler muss den Antrag und die Belege bis zum 30. September einreichen.

Dieses Verfahren gilt für Steuerzahler – natürliche Personen mit Wohnsitz in der Ukraine, insbesondere:

  • Selbständige,
  • < li style="text-align: justify;">juristische Personen (Gebietsansässige und Gebietsfremde der Ukraine) und ihre gesonderten Unterabteilungen, die Besteuerungsgegenstände haben, erhalten (übertragen) oder Tätigkeiten (Operationen) ausüben, die Gegenstand der Besteuerung sind, und die für die Zahlung von Steuern und Gebühren verantwortlich sind, Berichterstattung, Erfüllung anderer Verpflichtungen, die durch den Kodex oder andere Gesetze festgelegt sind, deren Einhaltung den Regulierungsbehörden anvertraut ist.

Das Dokument definiert eine Liste von Gründen für die Unmöglichkeit, Steuerpflichten zu erfüllen, insbesondere:

  • Verlust (Zerstörung oder Beschädigung) von Primärdokumenten, Computern und anderen Geräten als Folge davon Feindseligkeiten, Terroranschläge, Sabotage durch russische Militäraggression;
  • Unmöglichkeit der Nutzung oder Ausfuhr von Dokumenten, Computern und anderer Ausrüstung als Folge von Feindseligkeiten;
  • die Verwendung oder Ausfuhr von Dokumenten, Computern oder anderen Geräten mit einer Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist;
  • die Möglichkeit, dass Informationen über die Mengen und Orte der Lagerung von Kraftstoff oder Ethylalkohol und deren Vernichtung fließen die Zukunft als Ergebnis der Erstellung und Registrierung von Verbrauchsteuerrechnungen und ex.

Die Aufsichtsbehörde prüft den eingereichten Antrag und die Unterlagen innerhalb von 20 Kalendertagen nach dem Datum ihrer Empfang und trifft eine entsprechende Entscheidung. Liegen nicht genügend Belege vor, übermittelt die Regulierungsbehörde dem Zahler den bisherigen Bescheid mit dem Vorschlag, innerhalb von 10 Kalendertagen konkrete zusätzliche Unterlagen zur Stützung der im Antrag genannten Gründe beizubringen.

Die Entscheidung/vorläufige Entscheidung wird dem Steuerpflichtigen gemäß Artikel 42 von Kapitel 1, Abschnitt II des Kodex zugesandt.

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Gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde kann Berufung eingelegt werden in Übereinstimmung mit dem Kodex auf administrative oder gerichtliche Weise.

Source: ZN

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