Wirtschaft

Die bevorzugte Zollabfertigung wird für Tausende von Autos durchgeführt, die vor dem 1. Juli keine Zeit hatten, den Zoll zu passieren

Es wird erwartet, dass bis zu 5.000 Fahrzeuge kostenlos geräumt werden.

Bevorzugte Zollabfertigung für Tausende von Autos, die vor dem 1. Juli keine Zeit hatten, durch den Zoll zu gehen

Die bevorzugte Zollabfertigung von Autos kann für diejenigen abgeschlossen werden, die vor dem 1. Juli eine Erklärung abgegeben, aber den Zoll nicht passiert haben. Zu diesem Zweck wurden zwei Gesetzentwürfe Nr. 7533 und Nr. 7534 in der Werchowna Rada registriert.

Die Gesetzentwürfe sehen die Möglichkeit vor, die bevorzugte Zollabfertigung durchzuführen von Autos, wenn sie von Bürgern in das Zollgebiet der Ukraine eingeführt werden, je nachdem, wer vor dem 1. Juli eine vorläufige Zollanmeldung abgegeben hat und dessen Zollwert den Gegenwert von 10.000 Euro nicht übersteigt.

Es wird vorgeschlagen, diese Regel vorübergehend innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Gesetze einzuführen.

Sie sieht eine Befreiung von der Mehrwertsteuer und der Verbrauchssteuer vor , Einfuhrabgaben für Einfuhrvorgänge von Privatpersonen in das Zollgebiet der Ukraine:

  • Personenkraftwagen,
  • Körper für sie,
  • Anhänger und Auflieger,
  • Motorräder,
  • Fahrzeuge für den Transport von 10 oder mehr Personen,
  • Fahrzeuge für den Warentransport, deren Zollwert den Gegenwert von 10.000 Euro (einschließlich) nicht übersteigt.

Es wird vorgeschlagen, dass diese Fahrzeuge im Rahmen des Zollimportregimes eingeführt werden dürfen, wobei die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 2142 geltenden steuerlichen Anreize genutzt werden. Bedingung – Die Zollabfertigung solcher Fahrzeuge wurde nicht abgeschlossen, aber der Anmelder oder eine von ihm bevollmächtigte Person hat vor dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes Nr. 2325-IX, das diese abgeschafft hat, eine vorläufige Zollanmeldung für die Einfuhr dieser Fahrzeuge eingereicht Vorteile.

Diese Regel gilt nicht für Fahrzeuge, die aus der Russischen Föderation, der Republik Belarus und den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine stammen oder aus diesen importiert werden.

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Zur Erinnerung: Ab dem 1. Juli wurden die Vergünstigungen für die Zollabfertigung von Autos gestrichen.

Es bestand jedoch dringender Bedarf für die Endverzollung von Fahrzeugen, die aus verschiedenen Gründen nicht abgeschlossen, aber eine vorläufige Zollanmeldung abgegeben wurde.

Nach vorliegenden Informationen gibt es ungefähr 5 Tausend solcher Fahrzeuge.

Die vorläufige Zollanmeldung wird gemäß Art. 259 TCU:

  • vor der Einfuhr von Waren, Fahrzeugen zu gewerblichen Zwecken (einschließlich Transitzwecken) in die Ukraine
  • oder nach ihrer Einfuhr, wenn sich diese Waren, Fahrzeuge auf dem Territorium des Kontrollpunkts jenseits der Staatsgrenze befinden Ukraine.

Eine vorläufige Zollanmeldung wird vom Anmelder oder einer von ihm bevollmächtigten Person bei der Zollbehörde abgegeben, in deren Tätigkeitsbereich die Waren, Nutzfahrzeuge zur Zollabfertigung gestellt werden, um Risiken zu analysieren und deren Abwicklung zu beschleunigen Zollformalitäten.

Bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren in das Zollgebiet der Ukraine, zu deren Liste Fahrzeuge gehören, Abgabe einer vorläufigen Zollanmeldung, Lieferung und Gestellung dieser Waren an die Zollbehörde, die eine solche vorläufige Zollanmeldung ausgestellt hat, sind zwingend erforderlich.

Die Zollbehörde hat kein Recht, die Annahme einer vorläufigen Zollanmeldung zu verweigern, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind die durch diesen Kodex festgelegt sind, eingehalten werden.

Die Einfuhr von Waren in das Hoheitsgebiet der Ukraine gemäß einer vorläufigen Zollanmeldung ist innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum von e Abfertigung durch die Zollbehörde.

Die Zollabfertigung ist als Ausführung der Zollanmeldung MD1 anzusehen, d. h. das Verlassen der Zollkontrollzone am Inlandsterminal.< /p>

Source: ZN

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