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Tupitsky kann nun aus Österreich ausgeliefert werden: Das Gericht entschied sich für eine vorsorgliche Maßnahme für den Ex-Vorsitzenden der CCU

Alexander Tupitsky ist in Österreich.

Tupitsky kann jetzt aus Österreich ausgeliefert werden: Das Gericht hat eine Zurückhaltungsmaßnahme für den Ex-Vorsitzenden des Verfassungsgerichts der Ukraine gewählt

Das Gericht hat eine Maßnahme von entschieden Zurückhaltung in Form von Haft für den ehemaligen Vorsitzenden des Verfassungsgerichts der Ukraine Oleksandr Tupitsky, dies ermöglicht Ihnen, einen Antrag auf Auslieferung aus Österreich zu stellen – berichtet das Staatliche Ermittlungsbüro.

Laut der Untersuchung wandelte das Bezirksgericht Podolsky in Kiew mit demselben Urteil die zuvor auf den Angeklagten verhängte Kaution in Staatseinnahmen um.

Es sei daran erinnert, dass der Ex-Vorsitzende des Verfassungsgerichts nach den Materialien des DBR am 27. Mai 2022 auf die internationale Fahndungsliste gesetzt wurde. Dann wurde bekannt, dass sich Tupitsky möglicherweise in Österreich versteckt hält.

Diese Gerichtsentscheidung erlaubt der Staatsanwaltschaft, beim Gericht die Auslieferung des Angeklagten in der Ukraine zu beantragen.

< p>Am 25. Mai 2021 haben Ermittler des staatlichen Ermittlungsbüros Anklage gegen den ehemaligen Vorsitzenden des Verfassungsgerichts der Ukraine erhoben.

„Im Oktober 2018 hat in einem der Cafés in Kiew ein ehemaliger Beamter, der zu dieser Zeit das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden des Verfassungsgerichts der Ukraine innehatte, einen Zeugen in einem Strafverfahren bestochen. Der Zeuge muss die Aussage verweigern oder „notwendige“ Beweise zugunsten des ehemaligen Vorsitzenden des Obersten Wirtschaftsgerichts der Ukraine liefern, der den Status eines Verdächtigen hatte“, stellt der DBR fest.

Darüber hinaus muss Nach Angaben des Präsidiums hat der ehemalige Vorsitzende 2018 und 2019 falsche Aussagen im Fall der rechtswidrigen Aneignung des Eigentumsvermögens von Zuyevsky Energy Mechanical Plant mit Sitz in Zugres, Gebiet Donezk, gemacht.

Der Ex – Dem Vorsitzenden des Verfassungsgerichtshofs wird vorsätzliche Falschaussage vorgeworfen, verbunden mit der Beweiserschaffung für die Verteidigung und Bestechung eines Zeugen. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

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Ähnliches Video < p>Erinnern Sie sich daran, dass die Vereinigten Staaten zuvor Sanktionen gegen Tupitsky und seine Frau verhängt haben.

Source: ZN

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